Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / MAN / Schmiergeld / Urteil

Hut ab

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts München hatte es mit
einem sehr einsichtigen Angeklagten zu tun. Der frühere Top-Manager
des MAN-Konzerns hatte alle Bestechungsvorwürfe zugegeben und sich
für den Fall verantwortlich gezeigt.

Anerkennung dafür gab es nicht nur vom Richter, auch der
Staatsanwalt verkniff sich in einer Bemerkung nicht seine Hochachtung
für den 66-Jährigen: Vor ihm müsse man seinen Hut ziehen, erklärte
der Anklagevertreter. Und recht hat er, denn viele andere in
ähnlichen Fällen Angeklagte stehen nicht so eindeutig zu ihren Taten
wie dieser Mittsechziger.

Die neun Millionen Euro, die der Mann zur vermeintlichen
Ankurbelung der Geschäfte seines Konzerns zahlte, sind nur die Spitze
des Eisbergs. In Kasachstan, wo die Aufträge lockten, gelten solche
Zahlungen als „Markteintrittsgebühr“ – ohne sie läuft nichts. Das
wissen alle, die sich fernab der Heimat in weniger rechtsstaatlich
orientierten Ländern Aufträge besorgen wollen. Und das weiß auch die
Konkurrenz aus dem In- und Ausland, die fette Geschäfte wittert.
Trotzdem muss solchen Gepflogenheiten Einhalt geboten werden. Die
Verantwortlichen gehören auf die Anklagebank. Es muss klar sein, dass
solche Zuwendungen nicht opportun sind. Im Interesse ehrlicher
Geschäftspartner.

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