Kein Ausweis von Gerechtigkeit
Emotional ist die Lage klar: Niemand wünscht den
„Schlecker-Frauen“ die Arbeitslosigkeit. Rational muss aber
feststehen, dass eine staatlich geförderte Transfergesellschaft ein
falscher Weg ist, dies zu verhindern. Das Modell scheint sich in
Deutschland langsam zu etablieren – zumindest dann, wenn eine
Pleitefirma prominent genug ist. Im Fall Karmann half eine solche
Gesellschaft ebenfalls Mitarbeitern über eine Durststrecke hinweg.
Doch so gut die Wirkung für Einzelne sein mag: In der
gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bleibt es bedingt sinnvoll,
Krisenfirmen mit öffentlicher Hilfe zu stützen und damit gesunden
Mitbewerbern das Leben zu erschweren.
Hinzu kommt, dass Transfergesellschaften keineswegs ein Ausweis
sozialer Gerechtigkeit sind. Vielmehr schaffen sie Arbeitslose erster
und zweiter Klasse. Wer seinen Job bei einem halbwegs namhaften
Unternehmen verliert, hat demnach Chancen auf eine Extra-Portion
Hilfe. Wer beim Bäcker an der Ecke oder wegen Kürzungen am
Forschungsbereich einer Universität gehen muss, hat sich still und
leise zu verabschieden.
Dabei entfallen die wenigsten Stellenverluste auf große Pleiten
wie bei Schlecker. Dort geht es derzeit um rund 11 000 Jobs. Zum
Vergleich: Fast 225 000 Verkaufskräfte haben sich im Jahr 2011
arbeitssuchend gemeldet – nahezu immer nach ihrer Entlassung. Über
sie hat keiner gesprochen. Gerecht wäre es, alle gleichzubehandeln.
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