Am Scheideweg
Muss das sein? Gehört zum Existenzminimum auch ein Anspruch auf
Bier, Wein, Schnaps und Zigaretten? Die Antwort kann – schon aus
gesundheitlichen Überlegungen – nur lauten: nein. Und so sollte man
es der Bundesregierung nicht verdenken, wenn sie die beiden
Positionen aus der Grundsicherung streicht.
Andere Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung der
Hartz-IV-Regelsätze sind nicht so leicht zu beantworten.
Schwierigkeiten bereitet vor allem die Finanzierung der Leistungen,
die laut Bundesverfassungsgericht ein Leben in Würde sowie Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben sichern sollen. Diese höchstrichterliche
Vorgabe macht es den Koalitionspolitikern extrem schwer, eine
Entscheidung zu fällen. Denn natürlich wollen sie sich keine soziale
Kälte nachsagen lassen und schon gar nicht erneut vors
Verfassungsgericht gezerrt werden. Zugleich mahnen aber die
Haushaltsprobleme zu Sparsamkeit. Da stellen die knapp 20 Euro, die
bisher für Genussmittel gewährt werden, eine willkommene
Verfügungsmasse dar.
Ausreichen wird diese Kompensation aber bei Weitem nicht. Denn
mehr getan werden muss vor allem für Kinder und Jugendliche, für die
jetzt erstmals ein eigener Regelsatz ermittelt wird. Die Koalition
steht deshalb am Scheideweg, an anderer Stelle im Etat zu kürzen oder
Steuern zu erhöhen. Beides ist unpopulär. Doch führt an einer
Entscheidung kein Weg vorbei.
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