Machtwort zur rechten Zeit
Das Machtwort der Münsteraner Verfassungsrichter zum Ausbau der
Betreuungsplätze für Kleinkinder kommt zum richtigen Zeitpunkt. Die
Richter haben den Verantwortlichen in Bund und Ländern den Spiegel
vorgehalten. Sie können sich nicht länger vormachen, in den
Kindertagesstätten laufe alles nach Plan. Wer das richtige
Versprechen halten will, bis 2013 für jedes dritte Kleinkind in
Deutschland einen Kita-Platz anzubieten, der muss mehr Geld in die
Hand nehmen. Gerade in den westdeutschen Flächenländern ist die
Zielmarke noch weit entfernt.
Hier sind die Länder und die Bundesregierung massiv gefordert.
Zumal ihr Versuch gescheitert ist, einen Teil der Kosten für das
politische Prestigeprojekt per Bundesgesetz an die Kommunen
durchzureichen. Die Münsteraner Richter haben dieses Geschäft
zulasten Dritter entlarvt.
Wer bestellt, der bezahlt auch. Dieser Grundsatz steht nicht nur
in der Verfassung Nordrhein-Westfalens, er gilt auch in Niedersachsen
und anderswo. Kosten für den Kita-Ausbau dürfen den Kommunen also vom
Land nicht aufgebürdet werden. Im Ergebnis blieben die Länder auf
zwei Dritteln der erforderlichen Investitionen sitzen, während der
Bund nur ein Drittel übernähme. Dass die Ministerpräsidenten diese
Quote klaglos akzeptieren, ist nicht zu erwarten.
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