Neue Regelung des Gründungszuschusses für Arbeitslose

Am 28.12.2011 wurde das Gesetzt abgesegnet. Jetzt steht fest, dass es nur noch bei einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld möglich ist, den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen (SGB III).

In Höhe des Arbeitslosengeldes kann der Zuschuss für 6 Monate und zusätzlich 300,– Euro zur sozialen Absicherung beantragt werden. Durch erneuten Antrag, kann eine Verlängerung für weitere neun Monate der Betrag in Höhe von 300,– Euro bewilligt werden.

Größere Hürden

Der künftige Existenzgründer hat nachzuweisen, dass seine selbständige Tätigkeit tragfähig ist und auch, ob er die persönlichen Voraussetzungen eines künftigen erfolgreichen Unternehmers erfüllt. Sofern dies nicht Fall ist, darf die ARGE die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen verlangen.

Als Nachweis hierzu dient die fachkundige Stellungnahme. Diese wurde um einige Punkte erweitert. Insbesondere wurden einige Persönlichkeitsmerkmale zur Bewertung in die Bescheinigung aufgenommen. Auch die Fragen nach der Tragfähigkeit sind jetzt detaillierter.

Resümee

Die fachkundige Stellungnahme kann nur dann erteilt werden, sofern die Tragfähigkeit dem Businessplan zu entnehmen ist und die Persönlichkeitsmerkmale des Gründers in einem Workshop herausgearbeitet wurden. Denn nur wenn die fachkundige Stelle (Kammern, Berater usw.) auch wirklich mit dem Gründer gearbeitet hat, kann diese die Persönlichkeitsstruktur analysieren und feststellen.

Der Gründer wird zu oft mit dem Thema Businessplan alleine gelassen und auf diverse Instrumente (Checklisten, Internet, Software usw.) hingewiesen.

Konkrete Hilfestellung für den Existenzgründer

Tanja Ebbing, ausgebildete KMU-Fachberaterin Existenzgründung bietet hier konkrete Hilfe an. Methodisch anhand ihrer Beratungsmodule erarbeitet sie gemeinsam mit dem Gründer den Businessplan. Es wird das Produkt bzw. die Dienstleistung konkretisiert, die Zielgruppenfindung vorgenommen, die Mitbewerbern analysiert sowie die persönlichen Stärken und Schwächen und das Alleinstellungsmerkmal des Gründers herausgearbeitet. Anhand dessen werden der realistische Umsatz sowie die Kosten kalkuliert und die Rentabilitätsberechnung für das Planungsjahr erstellt. Abschließend kann aufgrund der privaten Einnahmen und Ausgabensituation die Tragfähigkeit berechnet werden.

Der Abschlussbericht der Gründungsberaterin Tanja Ebbing inklusive Handlungsempfehlungen kann anschließend vom Existenzgründer als Businessplan verwendet werden.

Jetzt können auch die vielen Fragen des neuen Formulars der ARGE beantwortet werden. Da die Unternehmensberaterin Tanja Ebbing befugt ist, darf sie auch die Fachkundige Stellungnahme erteilen.

Wie kann diese Vorgründungsberatung finanziert werden?

Es gibt die Möglichkeit, Zuschüsse für die Vorgründungsberatung in Höhe von 400,– Euro für maximale 5 Beratertage zu beantragen.

Fragen beantwortet Ihnen die Expertin Tanja Ebbing unter der Telefonnummer 06655/919090 oder per Email info@ebbing-bwb.de.

Weitere Informationen unter:
http://www.ebbing-bwb.de