Neue Regelungen für Online-Banking

Beim Online-Banking am heimischen Computer können sie Überweisungen künftig nicht mehr durch Eingabe einer sechsstelligen Ziffernfolge freigeben, die sie von einer gedruckten Liste abtippen, da die Papierlisten mit nummerierten Transaktionsnummern (TAN) abgeschafft werden. Ausgangspunkt dafür ist die europäische Zahlungsdienstrichtlinie („Payment Service Directive“/“PSD2“). Dadurch soll der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union für Verbraucher bequemer und sicherer vor Betrug werden und zugleich den Wettbewerb fördern. Die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern müssen künftig dynamisch generiert werden.

Die „PSD2“ beendet zudem das Monopol der Banken beim Zugriff auf Kontodaten. Künftig müssen Geldhäuser auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups (Fintechs) den Zugriff auf Daten ihrer Kunden ermöglichen. Verbraucher müssen jedoch keine Angst haben, dass Firmen unkontrolliert auf ihre Daten zugreifen. Bankkunden müssen die Weitergabe von Daten ausdrücklich erlauben, der Zugriff geschieht über die Hausbank und nur für den angefragten Zweck.