D as Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Die sogenannte Sukzessivadoption ist durch. Homosexuelle Paare, die
in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen in Zukunft nicht
nur ein leibliches Kind ihres Partners adoptieren, sondern auch
eines, das der Partner zuvor angenommen hat. Gut so, denn dieses
Recht für Schwule und Lesben ist längst überfällig. Natürlich gibt es
die üblichen Bedenkenträger: Das Aufwachsen mit
gleichgeschlechtlichen Eltern könne dem Kind schaden oder gar einen
Identitätsverlust bewirken, heißt es. Doch alle Zweifler sollten auch
daran denken, dass Kinder dank des Urteils in stabileren
Familienverhältnissen – wenn auch anders als von vielen gewünscht –
groß werden können. Außerdem wird die rechtliche Stellung des Kindes,
beispielsweise beim Erbrecht, verbessert. Das Urteil aus Karlsruhe
betrifft zwar nur Wenige. Letzten Endes aber zeigt es den Weg in eine
Zukunft, in der – sollte es auch im Steuerrecht zur Gleichbehandlung
homosexueller Paare kommen – die größten Unterschiede zwischen der
eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe beseitigt sein werden.
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