Neue Westfälische (Bielefeld): Bundeswehr im Innern Letztes Mittel Florian Pfitzner, Düsseldorf

Es gehört zu den Kernaufgaben von
Innenpolitikern, mögliche Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit
zu erkennen und auf allgemeine Gefahrenlagen zu reagieren. Sie wägen
ab zwischen Freiheit und Sicherheit. Dabei sollten sie darauf achten,
mit ihren Überlegungen nicht zu hohe Erwartungen zu wecken. Anschläge
und Amokläufe stellen demokratische Errungenschaften auf eine harte
Probe. Nachrichtendienste sollen eine Vielzahl an personenbezogenen
Informationen erheben und registrieren; nun scheint es nur eine
Zeitfrage, bis erneut Forderungen nach einer Änderung des
Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren ertönen.
Traditionell ist die deutsche Sicherheitspolitik durch eine strikte
Trennung von innerer und äußerer Sicherheit geprägt. Nicht nur vor
dem Hintergrund der Geschichte sollte das so bleiben – trotz der
veränderten Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus. Das
Grundgesetz sieht eine Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr
bereits vor, als letztes eingreifendes Mittel und unter
Polizeiführung. Etwa bei einem „besonders schweren Unglücksfall“,
worunter ein Terroranschlag fiele. Möglich sind außerdem gemeinsame
Stabsübungen für den Notfall, wie man sie nun in Erwägung zieht. Wie
solche Trainingseinheiten aussehen – Polizei und Militär gehen sicher
nicht nur gemeinsam joggen – klären die Parlamente. Die Trennung von
innerer und äußerer Sicherheit ist nach „9/11“ ein tragendes Element
der Sicherheitsarchitektur geblieben, so sollte man es weiterhin
halten.

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