Neue Westfälische (Bielefeld): Debatte über Verkehrsunfallflucht Reformbedarf Matthias Bungeroth

Die Debatte ist nicht neu, gewinnt aber an
Aktualität. Muss jeder Parkplatzrempler, den ein Kraftfahrer begangen
hat und zu spät beim Halter des beschädigten Autos oder der Polizei
gemeldet hat, zwangsläufig ein Strafverfahren befürchten? Das
Gerechtigkeitsempfinden spricht hier eine deutliche Sprache: nein.
Der Paragraf 142 des Strafgesetzbuches, bei dem es um die
Sanktionierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort geht, ist
deshalb zu Recht erneut Gegenstand einer Debatte beim 56. Deutschen
Verkehrsgerichtstages in Goslar. Strafrechtsprofessor Jan Zopfs wird
als Experte herausstellen, dass dieser Paragraf in erster Linie die
Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche zum Ziel hat. Wer also einen
Unfall wie den berühmten Parkplatzrempler verursacht hat, ist im
rechtlichen Sinn zunächst einmal von der Grundannahme her kein
Krimineller. Er soll lediglich verpflichtet werden, den von ihm
verursachten Sachschaden zu regulieren. Dies zu gewährleisten, müsste
im Zeitalter der Digitalisierung leicht möglich sein. Wenn Autos
künftig bei Unfällen schon selbst die Notrufzentrale benachrichtigen
können, sollte auch das Delikt des unerlaubten Entfernens vom
Unfallort bald der Vergangenheit angehören. Vielleicht spült die
moderne Technik Bedenken gegen eine Reform des Paragrafen von selbst
hinweg.

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