Es wirkt wie an den Haaren herbeigezogen, wenn
jetzt in der rot-grünen Koalition in NRW ernsthaft überlegt wird,
eine Einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen den
Nachtragshaushalt zum Anlass zu nehmen, Neuwahlen im März
herbeizuführen. Denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der
Nachtragshaushalt hätte keinen Cent anders ausgesehen, wenn SPD und
Grüne über eine stabile Mehrheit im Landtag verfügen würden. Aber die
Versuchung auf Seiten von Rot-Grün, durch Neuwahlen klare
Verhältnisse zu schaffen, ist groß und die Chance gut, mehr als nur
die eine zur absoluten Mehrheit fehlende Stimme zu gewinnen. Die CDU
ist in jüngsten Umfragen auf 32 Prozent gesackt, die Linken schwanken
um die lebensnotwendige Fünf-Prozent-Marke und die FDP liegt klar
drunter. In einem neuen Landtag könnten sich SPD und Grüne auf eine
klare Mehrheit freuen und wären nicht mehr wie jetzt auf die Duldung
durch die Linken angewiesen. Allerdings ist Roten und Grünen auch
klar, dass sie nicht zur Wahl rufen dürfen, weil die Umfragen gerade
ein schönes Ergebnis verheißen. Erst wenn keine sinnvolle Politik im
Landtag mehr möglich ist, wenn die rot-grüne Koalition weder rechts
noch links Unterstützung für ihre Vorhaben findet, sind Neuwahlen
unvermeidlich.
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