Neue Westfälische (Bielefeld): EU-Kommission: Jugendherbergswerk muss kein Steuern zahlen

Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) kann
weiter auf seinen Status der Gemeinnützigkeit bauen und
Steuerbefreiungen genießen. Zu diesem Ergebnis ist die EU- Kommission
nach Recherchen der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen
(Freitagausgabe) in einem Wettbewerbsverfahren gekommen. Allerdings
muss das DJH weiter um staatliche Fördergelder für Investitionen und
andere Aufwendungen bangen, die ebenfalls in Millionenhöhe gewährt
werden.

Als günstige Unterkünfte sind Jugendherbergen seit jeher beliebt.
Viele der bundesweit 513 Häuser liegen an sehr idyllischen Plätzen.
Insgesamt 10,2 Millionen Übernachtungen hat das DJH mit Sitz in
Detmold hier allein 2014 gezählt, das entsprach geschätzten Einnahmen
von etwa 300 Millionen Euro. Im Gegensatz zu privaten Hotelbetreibern
müssen die DJH-Einrichtungen keine sieben Prozent Umsatzsteuer
zahlen. Wegen ihrer anerkannten Gemeinnützigkeit erhalten sie von
Bund, Ländern und Gemeinden zudem auch noch Fördergelder für
Sanierungen und Neubauten. „Der Hotel- und Gaststättenverband beklagt
diese Wettbewerbsungleich schon seit langem“, sagt Thomas Keitel,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes in Ostwestfalen-Lippe. Die
Jugendherbergen, so kritisiert er, seien heute vergleichbar mit
normalen Hotels und Pensionen. Auch in Jugendherbergen würden
„Geschäftsleute nächtigen und Tagungen stattfinden“. Es sei „nicht in
Ordnung, wenn ein einziger großer Player auf diesem Markt derartig
bevorzug wird“, kritisiert auch Oliver Winter. Er ist Chef der
Hotelkette A & O, die 25 günstige Übernachtungshäuser, davon 21 in
Deutschland, betreibt und im letzten Jahr knapp 80 Millionen Umsatz
erzielt hat. Winter schätzt, dass das die Einrichtungen des DJH Jahr
für Jahr von der öffentlichen Hand mit bis zu 120 Millionen Euro
unterstützt werden. Er hat daher bei der EU Klage gegen die
Bundesrepublik Deutschland erhoben, weil diese aus seiner Sicht
ungerechtfertigte Zuschüsse verteilt – und dadurch den Wettbewerb
massiv verzerrt. In dem Verfahren, dem nach Meinung von Experten
wegweisende Bedeutung für viele gemeinnützige Organisationen in ganz
Deutschland, darunter auch die Wohlfahrtsverbände, zukommt, haben die
Jugendherbergen jetzt einen wichtigen Etappensieg errungen. Die
Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Kommission ist zu der
Einschätzung gekommen, dass es sich bei den steuerlichen
Vergünstigungen für das DJH nicht um eine rechtswidrige Beihilfe
handelt. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage
des Blattes. Weitere Erläuterungen wollte es nicht geben. Auch Bernd
Dohn, Hauptgeschäftsführer des DJH hielt sich bedeckt. Er hatte stets
argumentiert, dass die Jugendherbergen einen wichtigen pädagogischen
Auftrag erfüllen und daher zu recht öffentlich gefördert werden. Aus
Sicht der EU liegt die Rechtmäßigkeit der Steuerbefreiung für die
DJH-Einrichtungen offenbar zentral darin begründet, dass Regelungen
dazu noch vor den Römischen Verträgen im Jahr 1957 vereinbart wurden.
Eine Vorentscheidung über die indirekten Beihilfen (baulichen
Subventionen) für die Jugendherbergen steht noch aus. Die
EU-Generaldirektion Wettbewerb hat dieses Thema abgetrennt.

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