Neue Westfälische (Bielefeld): EU-Urteile zu Kündigungen kirchlicher Mitarbeiter Zeit für Besinnung MATTHIAS BUNGEROTH

Dass Bernhard Schüth, langjähriger Organist und
Chorleiter der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen,
13 Jahre nach seiner Kündigung wieder an seinen angestammten
Arbeitsplatz zurückkehren kann, glaubt der Sprecher des Bistums Essen
nicht. Dennoch hat der Kirchenmusiker vor dem EU-Gericht für
Menschenrechte in Straßburg viel erreicht. Die europäischen Richter
haben festgestellt, dass es nicht ohne weiteres zulässig war, den
Kirchenmusiker zu entlassen, weil er als geschiedener Mann mit einer
neuen Frau liiert war, mit der er auch bereits ein Kind erwartete,
bevor eine Scheidung wirksam war. Das EU-Urteil bedeutet letztlich:
Der Einmischung der Kirche in die private Lebensführung ihrer
Mitarbeiter, soweit sie nicht mit Führungsaufgaben betraut sind, sind
enge Grenzen gesetzt. Das ist auch gut so. Dass die Juristen die
Autonomie der Kirche in Deutschland nicht grundsätzlich in Frage
stellen, beweist die zweite Entscheidung des Tages, mit der die
Kündigung eines Sprechers der Mormonenkirche für rechtens erklärt
wurde. Nun ist Zeit für Besinnung. Auf allen Seiten.

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