Bielefeld. Die Strafverfolgungsbehörden in
England, Wales und Nordirland wollen bei Schadenssummen unter 1.000
Pfund (etwa 1.300 Euro) den deutschen Behörden in Zukunft keinerlei
Rechtshilfe mehr leisten, Das geht aus einem Schreiben des Home
Office (Innenministerium) des Vereinigten Königreichs hervor, das
bereits im Juli letzten Jahres an wichtige deutsche Justizbehörden
geschickt, allerdings erst jetzt bekannt geworden ist. Das ganze
Ausmaß des Dilemmas wurde nach Recherchen dieser Zeitung in der
vergangenen Woche auf einer internen Juristentagung in Recklinghausen
erörtert. Das berichtet die Neue Westfälische Zeitung (Bielefeld) in
ihrer Montagsausgabe.
Für die deutschen Staatsanwälte ist diese Information ein Schlag
ins Gesicht. Vor allem im Bereich der Internetkriminalität haben sie
es massenhaft mit Betrügern zu tun, die vom Vereinigten Königreich
aus agieren. Sie bieten vermeintliche Schnäppchen, vor allem Autos
und Elektronikgeräte, im Internet an und lassen sich einen Teil des
Kaufpreises vorab auf das Konto eines „Strohmannes“ überweisen. Der
Käufer erhält die versprochene Ware nicht, sein Geld ist futsch.
Tausende solcher Fälle sind bereits aktenkundig. Wenn die
Geschädigten Strafanzeige erstatten, können die deutschen
Justizbehörden Rechtshilfeersuchen im Ausland stellen, damit die
Ermittler dort in Marsch gesetzt werden. Doch solche Ersuchen an das
Vereinigte Königreich sind mittlerweile zwecklos. Unter Hinweis auf
das oben erwähnte Schreiben wird hier erst gar nicht ermittelt. Die
Folgen sind bitter: In Detmold beispielsweise prellte unlängst ein
britischer Lkw-Fahrer eine Reparaturwerkstatt um 700 Euro. Der Täter
verschwand – die Werkstatt bleibt nun von vornherein auf dem Schaden
sitzen. Für die Briten sind das „de minimis cases“ (Bagatellen).
Befürchtet wird, dass die Verweigerung der Rechtshilfe schon bald auf
schwerere Straftaten ausgedehnt wird. „Erhebliche Ressourcen“ könne
man nicht mehr zur Verfügung stellen, teilten die Briten den
deutschen Justizbehörden schon mal prophylaktisch mit.
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