Es ist ein sinnvolles Ziel der Verkehrsminister,
die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Mit einem höheren
Bußgeld für Zweite-Reihe-Parker löst man aber gar nichts. Geht es um
krasses Fehlversagen am Steuer – Drängeln, Rasen, Gaffen,
Handynutzung – ist es richtig, empfindlich zu bestrafen. Parken in
zweiter Reihe fällt aber nur in diese Kategorie, wenn Fahrer
beispielsweise auf Radwegen halten, Zufahrten für Rettungswagen
blockieren oder Parkplätze für Menschen mit Behinderung versperren.
In diesen Fällen ist ein höheres Bußgeld angemessen, weil es dem
Eigensinn und der Rücksichtslosigkeit der sonst unbelehrbaren
Autofahrer entgegenwirkt. Ansonsten ist das Parken in zweiter Reihe
eine unerlaubte, aber aus Sicht von Lieferanten nachvollziehbare
Reaktion auf fehlenden Parkraum und zugeparkte Ladezonen. Will man
jetzt die Paketzusteller bestrafen, weil es der Politik auf Bundes-
wie auf kommunaler Ebene nicht gelingt, dem Problem der verstopften
Innenstädte zu begegnen? Es braucht hier umfassendere Lösungen. Die
Diskussion um Bußgelder sollte nicht davon ablenken, dass die
Verkehrssituation in vielen Städten – auch in OWL – unbefriedigend
ist. Es braucht eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr und
eine Aufwertung des öffentlichen Nahverkehrs. Aber auch das Ausmaß
des Paketversands ist aus Verkehrs- wie aus ökologischer Sicht ein
Problem. Abholstationen in der Nähe könnten eine Lösung sein – falls
der Konsument dieses Maß von Unbequemlichkeit bereit ist hinzunehmen.
Zumal dann, wenn er vor der Abholstation nicht mehr in zweiter Reihe
parken darf.
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