Neue Westfälische (Bielefeld): Hoffenheimer Antrag im Fall „Phantomtor“ abgelehnt Leider korrekt UWE KLEINSCHMIDT

Zehn Tage lang hat ein sogenanntes Phantomtor
die Sportrepublik Deutschland umgetrieben – nun ist es ein echtes
Tor. Das Phantom ist von der Sportgerichtsbarkeit gestrichen worden.
Befürworter eines Wiederholungsspiels pochten und pochen weiter auf
das Zauberwort „Fair Play“. Dieser Ansatz ist allerdings ein Eigentor
und das Urteil, so sehr es den Fußball-Fan schmerzen mag, völlig
korrekt. Vor dem informellen Fair Play, das von „Torschütze“ Stefan
Kießling moralisch verlangt hätte, das Scheitern seines Kopfballes
zuzugeben, steht das formelle Fair Play. Demnach unterwirft sich jede
Mannschaft den vor dem Spiel festgelegten Regeln. Diese sahen auch am
18. Oktober 2013 weder den Fernsehbeweis noch eine Torlinientechnik
noch das Aussetzen einer Tatsachenentscheidung vor. Einheitliche
Regeln sind auch für den Fußball die Grundlage seines Erfolges. Der
Deutsche Fußball-Bund musste auch ohne Zuruf des Weltfußballverbandes
FIFA zu diesem Ergebnis kommen. Entscheidend wird nun sein, welche
Lehren aus dem ehemaligen Phantomtor gezogen werden. Sie können nur
Richtung Torlinientechnik weisen. Bis dahin müssen die Hoffenheimer
sich anstrengen, bei Bundesliga-Spielen regelkonforme Tornetze
anzubieten. Ohne Schlupflöcher für Bälle und Statuten.

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