Andreas Fisahn, Bielefelder
Rechtswissenschaftler und Prozess-Vertreter der CETA-Gegner in
Karlsruhe, fühlt sich nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Freihandelsabkommen als Sieger. Es
habe ihn „positiv überrascht“, dass das Gericht „harte Auflagen“ für
die Bundesregierung verkündet habe, erklärt Fisahn im Gespräch mit
der Neuen Westfälischen Zeitung in Bielefeld (Freitagausgabe).
„Damit wurde unserem Anliegen weitgehend Rechnung getragen“, sagt
Fisahn. So müsse nun im obersten CETA-Ausschuss, „der bindende
Entscheidungen treffen kann“, auch ein deutscher
(Parlaments-)Vertreter sitzen. Der Jura-Professor kritisiert das
„schlampig erarbeitete Vertragswerk“, das viele Fragen offen lasse
und nicht einmal kläre, ob in punkto Kündigungsrecht die EU oder
Deutschland der Vertragspartner von Kanada ist.
Die Sorge von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), dass bei
einem CETA-Stopp weltweit Handelspartner, darunter auch Kanada, das
Vertrauen in die Union und Deutschland verlieren würden, ist nach
Ansicht von Fisahn unbegründet gewesen. „Die Verhandlungen mit Kanada
hätten sich nur verzögert.“
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