Neue Westfälische (Bielefeld): Klage: Kandidatinnen-Vertrag für Germany–s Next Top-Model „sittenwidrig“

Zum Start der neuen Pro 7-Staffel von „Germany–s
Next Top-Model“ gibt es juristischen Ärger um die Verträge der
Kandidatinnen. Der Bielefelder Anwalt Volker Küpperbusch hält die
Verträge für „sittenwidrig“. Wie die in Bielefeld erscheinende Neue
Westfälische (Donnerstagsausgabe) berichtet, hat er Klage beim
Landgericht Köln eingereicht. Küpperbusch vertritt das Model Viktoria
Lantratova aus Detmold, die bei der letzten Staffel den achten Platz
der Casting-Show erreicht hatte. Die Zivilklage richtet sich gegen
Günther Klum. Der Vater von Heidi Klum beansprucht das exklusive
Vermarktungsrecht für die Klägerin (23). Laut Küpperbusch hindern die
Verträge die Models an der freien Berufsausübung. Sie hätten „nur
Pflichten, aber keinerlei Rechte“.

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