Wenn es das Bundesverfassungsgericht nicht gäbe,
man müsste es erfinden. Völlig zu Recht ist „Karlsruhe“, wie das
Gericht wegen seines Standortes oft abgekürzt genannt wird, eine der
Institutionen mit dem höchsten Ansehen unter den Bürgerinnen und
Bürgern. Die haben den Eindruck und die Erfahrung gemacht, dass das
BVG im Zweifel die Bürgerrechte stärkt. Auch wenn die Richter in Rot
betonen, allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden, machen sie doch
Politik, meist übrigens im Sinne der Parlamente, also des Volkes.
Manchmal sind ihre Urteile allerdings schwer zu verstehen, nicht
nachvollziehbar. Warum zum Beispiel ist es so schwer, die
rechtsradikale NPD zu verbieten? Bei genauem Hinsehen stellt der
Beobachter jedoch fest, dass auch solch eine Entscheidung richtig
ist, weil sie die Demokratie stärkt. In dieser Staatsform müssen sich
alle etwas mehr anstrengen. Da kann die Regierung nicht mal eben eine
Partei verbieten, auch nicht wenn sie widerlich ist. Dennoch muss
sich auch das Verfassungsgericht entwickeln. Denn seine
Entscheidungen haben durch die EU zunehmend internationale
Auswirkungen. Nicht immer ist die deutsche Verfassung dazu angetan,
die Erwartungen unserer Nachbarn genauso gut zu erfüllen. Größte
Leistung erbringen die Richterinnen und Richter selbst. Von der
Parteipolitik ernannt, ist es doch allen gelungen, sich dieses
Einflusses zu entziehen und der Würde des Amtes gerecht zu werden.
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