Natürlich unterlaufen Ärztinnen und Ärzten 
Behandlungsfehler. Warum auch nicht, sie sind keine Roboter. Für 
Patienten ist die Frage bedeutsamer, was sie tun sollen, wenn sie den
Eindruck haben, sie seien Opfer eines Kunstfehlers geworden.Die jetzt
veröffentlichte Statistik zeigt einmal mehr: Der Weg über die 
Gutachterkommission der Kammern ist sicher nicht der schlechteste. 
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe informiert in einem Flyer recht 
transparent über das Verfahren. Das Beste daran: Es kostet den 
Patienten nichts. Auch das Patientenrechtegesetz öffnet neue Wege. 
Bei Behandlungsfehlern müssen die Krankenkassen ihre Versicherten 
jetzt bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. 
Dies kann zum Beispiel durch medizinische Gutachten geschehen, mit 
denen deren Beweisführung erleichtert wird. Bleibt der Weg über den 
Anwalt. Der muss sich seine Bemühungen natürlich honorieren lassen, 
wobei sich sein Entgelt nach der Höhe des Streitwerts richtet. Je 
höher der Streitwert angesetzt wird, desto höher ist dann aber das 
Risiko, dass die Versicherung des Arztes bockbeinig wird. Und dann 
wird es schwierig. Denn die Beweislast liegt – mit wenigen Ausnahmen 
– beim Patienten. Und wenn es um die Einsetzung von Gutachtern und 
Obergutachtern geht, kann dem Patienten schnell finanziell die Luft 
ausgehen. Fazit: Da es die perfekte Welt nicht gibt, braucht man auch
im Krankheitsfall eine Portion Glück.
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