Trotz der begrifflichen Abstandnahme tippeln
Merkel und die CDU mit kleinen Schritten auf einen allgemeinen
Mindestlohn zu. Die Ideen aber, wie dieser umzusetzen sei, gehen in
der Partei noch deutlich auseinander. Während der Arbeitnehmerflügel
der Union auf den Umweg über eine Tarifkommission verzichten möchte,
schwebt der NRW-CDU eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit
marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze vor. Damit spricht
sich der einflussreiche Landesverband in Düsseldorf weiterhin gegen
einen politischen Mindestlohn aus. Das ist alter Wein in neuen
Schläuchen. Denn bereits heute können in Deutschland Tarifparteien
über das Arbeitnehmerentsendegesetz in einzelnen Branchen
Mindeststandards für Arbeitsbedingungen erwirken. Ähnliches gilt für
das Mindestarbeitsbedingungengesetz, auf dessen Grundlage in
bestimmten Berufszweigen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen
festgelegt werden sollten. Gehen beide Seiten d–accord, kann das
Bundesarbeitsministerium die Lohnuntergrenze per Rechtsverordnung
erlassen. Doch eben weil die Tarifpartner oft keinen Konsens
erzielen, bleiben Mindestlöhne auf der Strecke. So bleibt der
CDU-Vorstoß unvollendet. Doch mit dem Antrag für den Leipziger
Parteitag reift bei den Christdemokraten zumindest eine Erkenntnis:
Die politischen Entscheidungsträger müssen ihrer Verantwortung für
faire Löhne in Deutschland gerecht werden.
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