Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Bahn muss auch bei höherer Gewalt haften Dicker Hund HUBERTUS GÄRTNER

Zugverspätungen sind ein gewaltiges Ärgernis.
Jeder hat sie im Alltag schon erlebt. Häufig sind es organisatorische
oder technische Pannen, die sie verursachen. Manchmal fehlt der Bahn
aber auch das Personal in den Stellwerken. In all diesen Fällen gibt
es kein Pardon: Das Unternehmen Bahn hat die Verzögerungen verursacht
und muss den Reisenden eine Entschädigung zahlen. Der Europäische
Gerichtshof ist mit seiner jüngsten Entscheidung aber noch einen
großen Schritt weitergegangen. Danach muss die Bahn in Zukunft auch
dann einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten, wenn sie für diese
Verspätungen rein gar nichts kann. Wenn also zum Beispiel ein Blitz
eingeschlagen hat oder Hochwasser die Schienen unpassierbar gemacht
hat. Die Bahnkunden werden nach dieser Entscheidung frohlocken, aber
man kann den Verbraucherschutz auch übertreiben. Eine Haftung bei
„höherer Gewalt“ scheidet im deutsche Zivilrecht in aller Regel aus,
sie widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Es ist ein
„dicker Hund“, wenn Unternehmen plötzlich für unabwendbare Ereignisse
in Regress genommen werden. Noch erstaunlicher ist, dass die Bahn
dies ohne Murren akzeptiert. Vielleicht denken ihre Manager, dass sie
ohnehin am längeren Hebel sitzen und als Reaktion die Preise anheben
können.

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