Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Blutprobe bei Alkoholsündern abschaffen Gute Idee HUBERTUS GÄRTNER

Blutproben erfüllen zahlreiche medizinische
Zwecke. Mit ihnen kann man zum Beispiel Entzündungen im Körper
feststellen, Krankheiten diagnostizieren oder Mängel bei der
Ernährung bestimmen. Allein deshalb sind und bleiben Blutproben
notwendig und sinnvoll. Zwangsweise Blutentnahmen, die der
Überführung von Verkehrssündern dienen und jeden Tag tausendfach
passieren, müssen in Zukunft aber wohl nicht mehr unbedingt sein.
Nach den Vorschriften der Strafprozessordnung dürfen sie ohnehin nur
durch einen Arzt und auf Anordnung eines Richters vorgenommen werden.
Die Auffassung, dass eine Anordnung eines Polizisten dafür ausreiche,
ist unter anderem auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden.
Unterm Strich bedeutet eine Blutprobenentnahme bei Verkehrssündern
einen großen personellen und finanziellen Aufwand. Nicht nur der
sogenannte Richtervorbehalt, sondern auch die folgenden Analysen
kosten Zeit und Geld. Deshalb ist die Idee von NRW-Innenminister Ralf
Jäger zu begrüßen. Er will die Blutproben bei Alkoholsündern durch
einen Atemalkoholtest ersetzen. Wissenschaftliche Studien haben
ergeben, dass die bei der Atemmessung erzielten Ergebnisse genauso
präzise sind wie die einer Blutuntersuchung. Einzig die Privatlabore,
die die Blutproben untersuchen, können ein Interesse daran haben,
dass an der bisherigen Praxis festgehalten wird. Es wäre es unsinnig,
sich in diesem Bereich dem technischen Fortschritt zu verweigern. Das
betrifft im Übrigen auch die sogenannten Alcolocks. Mit ihnen erfolgt
vor jedem Fahrtantritt automatisch ein Promille-Check beim Fahrer.
Ist er alkoholisiert, kann er nicht starten. Im als liberal bekannten
Land Schweden darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern die
Installation von Alcolocks verlangen. Schweden – kein schlechtes
Vorbild.

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