Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Bundestag diskutiert PID Weit hergeholt PETER JANSEN

Die Bundestagsabgeordneten machen es sich nicht
leicht mit ihrer Entscheidung, ob sie die Präimplantationsdiagnostik
(PID) – die Untersuchung wenige Tage alter befruchteter Eizellen auf
genetische Schäden vor der Einpflanzung in den Mutterleib – in engen
Grenzen zulassen oder generell verbieten sollen. Die einen wollen
Paaren ersparen, nicht lebensfähige oder schwerstbehinderte Kinder zu
bekommen, die anderen wollen verhindern, dass mit Zulassung der PID
künftig über lebenswertes und lebensunwertes Leben entschieden wird.
Manche Argumente der Gegner sind sehr weit hergeholt. So ist es schon
aus medizinischen Gründen Unsinn, wenn gewarnt wird, mit Hilfe der
PID würden sich Eltern Wunschkinder bestellen, möglichst groß, blond
und blauäugig. Das geht auch mit PID nicht, außerdem würde kein
verantwortungsbewusster Mediziner dazu die Hand reichen. Nicht
nachvollziehbar ist auch die Warnung, Eltern behinderter Kinder
müssten sich bei einer Freigabe rechtfertigen, dass sie mit einem
behinderten Kind leben. Im Kern berechtigt ist die Frage der
PID-Gegner, ob der Mensch sich zum Richter über menschliches Leben
aufschwingen darf. Der Gesetzgeber hat selbst im Abtreibungsrecht
Entscheidungen getroffen, an denen er jetzt nicht vorbeikann.
Abtreibungen sind bis zur 22. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn
der Embryo schwerbehindert ist. Unter diesem Aspekt ist die PID, bei
der es um wenige Tage alte Zellhaufen geht, vertretbar.

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