Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist
weiblich. Der Anteil der Chefinnen in großen deutschen Unternehmen
dagegen beträgt drei Prozent. Aus diesem Gegensatz kann man nur
schließen, dass die historisch bedingte Benachteiligung von Frauen
immer noch wirkt. Der berufliche Aufstieg wird ihnen zum Teil
verwehrt. Klingt altmodisch? Die Frauenbewegung der 1970er Jahre
lässt grüßen? Jedenfalls widerspricht dieser Zustand unserer
Verfassung. Dort heißt es in Artikel 3, dass niemand wegen seines
oder ihres Geschlechts diskriminiert werden darf. Auch Managerinnen
haben Bürgerrechte. Deshalb reicht es nicht, was die Personalchefs
der großen deutschen Konzerne auf Drängen von CDU-Frauenministerin
Kristina Schröder gestern angeboten haben. Langsam soll der Anteil
von Frauen in den Top-Jobs der Wirtschaft nun steigen – immer nach
Belieben der Firmen selbst. Eine gesetzliche Quote von beispielsweise
30 Prozent, die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert,
wird es vorläufig nicht geben. Diese aber wäre notwendig. Regierung,
Bundestag und Bundesrat müssen die Bürgerrechte gewährleisten –
natürlich sofort und per Gesetz. Wann und womit denn sonst? Um das
Misslingen ihrer Versprechen zu beweisen, hatten die Firmen nun genug
Zeit. 2001 bereits hatten sie angekündigt, den Frauenanteil in
Vorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Passiert ist kaum
etwas. Die Unternehmen zum Fortschritt zu zwingen, wird ihnen nicht
schaden. Wer die gut ausgebildete Hälfte der Bevölkerung quasi
automatisch von Führungsaufgaben ausschließt, ist offenbar ein
schlechter Manager. Das Interesse seines Betriebs und seiner
Beschäftigten scheint ihm nicht am Herzen zu liegen.
Betriebswirtschaftliche Nachteile nimmt er in Kauf. Vorstände, die so
handeln, bedürfen neuer, besser qualifizierter Kolleginnen.
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