Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat
Historisches vollbracht: Es hat einen quälenden, mehr als 40 Jahre
währenden Streit, der die Region Ostwestfalen-Lippe wie kein anderes
Projekt ideologisch entzweit hat, mit einem Federstrich beendet.
„Beanstandungsfrei“ seien die Planungen der Bezirksregierung Detmold
für den dritten noch ausstehenden Bauabschnitt der Autobahn 33, so
die Richter. Im Klartext: Es darf gebaut werden, sofort und ohne
Einschränkungen. Dieses Urteil ist in seiner Deutlichkeit
bemerkenswert und ein Sieg der Vernunft. Selbst die Umweltschützer
wollten die letzten noch ausstehenden 12,5 Autobahnkilometer im
Bereich Halle und Borgholzhausen nicht mehr völlig verhindern. Sie
wollten Verbesserungen der Pläne im Sinne des Natur- und
Artenschutzes erreichen. Die Leipziger Richter kamen in ihrer Prüfung
zu dem Schluss, dass solche Verbesserungen nicht mehr nötig oder aber
zu teuer sind. Das ist zugleich ein höchstrichterliches Lob für den
Planfeststellungsbeschluss des zuständigen Dezernenten bei der
Detmolder Bezirksregierung, Jens Kronsbein. Ihm ist es nach
Auffassung der Bundesrichter gelungen, eine Trassenplanung
vorzulegen, die die Interessen der Menschen unter Abwägung aller
rechtlichen Rahmenbedingungen optimal berücksichtigt. Lärmschutz,
Schadstoffbelastung, viele Unfälle auf der total überlasteten
Bundesstraße 68 sind nur einige der Stichworte, die hier entscheidend
sind. Aber: Das Gericht ist sich auch bewusst, dass es eine Prüfung
nach den rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen hat, die ein
Abwägungsprozess war zwischen den Interessen der Anwohner einerseits
und dem Naturschutz andererseits. Aber es hat sich letztlich vor
einer Entscheidung nicht gedrückt, die nun Planungssicherheit gibt.
Die A 33 wird zuende gebaut. Und das ist gut so.
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