Beim CDU-Bundesparteitag ging es nicht nur um
die Huldigung der Vorsitzenden. Auch in der Frage der steuerlichen
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
positionierten sich die Delegierten. Im Wettstreit mit dem
ablehnenden Antrag des Bundesvorstands hatte der Initiativantrag zur
steuerlichen Gleichberechtigung keine Chance, auch wenn erstaunliche
30 bis 40 Prozent dafür stimmten. Der gesellschaftliche Fortschritt
in der CDU kommt in Merkelschen Trippelschritten daher. Niemand soll
überfordert werden, schon gar nicht die beiden Kirchen. Beim
Austausch der Argumente zeigte sich aber, dass die Befürworter einer
Gleichstellung inhaltlich stärker auftraten. Mancher Delegierte
schien von den eigenen Leuten überrascht zu sein und kam so ins
Grübeln. Denn in der Tat geht es beim Ehegattensplitting nur um einen
steuerlichen Nachteilsausgleich. Zwei Menschen mit unterschiedlichem
Einkommen, die sich dauerhaft zusammentun, sollen davon profitieren.
Bekämen auch Homosexuelle diesen Vorteil, würde keine Ehe weniger
geschlossen und keine Familie weniger gegründet. Und der besondere
Charakter der Ehe erweist sich nicht an steuerlichen Vorteilen, auch
wenn es die Gegner der Gleichstellung so darzustellen versuchten.
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