Das EU-Gericht steht im Ruf, die europäischen
Errungenschaften und Tugenden unbekümmert um praktische und
politische Folgen hochzuhalten. Das kann man dem Spruch der
Luxemburger Richter in Sachen Sozialhilfe für EU-Ausländer nicht
vorwerfen. Er schafft Klarheit für Politik und Behörden und nimmt
populistischen Parolen gegen die Freizügigkeit in der EU den Wind aus
den Segeln. Das ist willkommen, praktisch freilich von begrenzter
Wirkung. Das Urteil bekräftigt, was Interessierte im Gesetz nachlesen
oder sich von der Brüsseler Kommission bestätigen lassen konnten:
Jawohl, in der EU gibt es ein Recht auf Freizügigkeit. Doch, nein,
ein bedingungsloses Recht auf Sozialhilfe gibt es nicht. Die
Klarstellung aus Luxemburg wird in dieser Angelegenheit
Restunsicherheit der Justiz beseitigen und bei anhängigen Verfahren
für eine einheitliche Linie sorgen. Sie erhellt indes nur, was Recht
ist, nicht, wie man es durchsetzt. Dazu müssten die Kommunen prüfen,
ob ein Bürger aus dem EU-Ausland, der länger als drei Monate bleiben
will, ein Recht auf weiteren Aufenthalt hat oder nicht. Diese Prüfung
findet oft nicht statt. Geschweige denn eine Ausweisung, falls sich
herausstellt, dass das Interesse des Zuwanderers nur der Sozialhilfe
gilt. Die Gründe reichen von unzureichender Ausstattung der Ämter bis
zum Mangel an politischem Willen. Die Lösung der Probleme liegt bei
uns, nicht in der EU.
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