Na endlich, es scheint vollbracht: Der Bundestag
will das Gesetz zur vertraulichen Geburt verabschieden. Dann können
Schwangere ab Mai 2014 vertraulich entbinden, ihrem Kind aber
gleichzeitig ermöglichen, ab dem 16. Lebensjahr seine Herkunft zu
erfahren. Dieser Beschluss war längst überfällig. Bislang haben
Mütter in Notlagen die Möglichkeit, ihr Kind anonym zur Welt zu
bringen oder es in einer Babyklappe abzulegen. Beides sind jedoch
umstrittene Angebote. Erstens geht die Mutter bei einer Geburt
außerhalb der Klinik ein unnötiges Risiko für sich und das
Neugeborene ein, denn eine gute medizinische Versorgung ist in diesem
Fall schlichtweg nicht gewährleistet. Zweitens fehlt beiden Angeboten
die Rechtsgrundlage – mit ihnen wird das verfassungsrechtlich
garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung
unterlaufen. Familienministerin Kristina Schröder will jedoch auch
nach der Einführung der vertraulichen Geburt an den bisherigen
Modellen festhalten. Für diesen Entschluss erntet sie Kritik von
vielen Seiten. Dabei ist ihre Intention verständlich, die gute
Absicht unumstritten. Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts
wurden zwischen 1999 und 2010 fast 1.000 Kinder anonym geboren oder
in eine Babyklappe gelegt. Der Wegfall dieser Modelle würde die
Gefahr bergen, dass notleidende Mütter keinen anderen Ausweg sehen,
als ihr Kind auszusetzen – oder im schlimmsten Fall zu töten. Nicht
jede Frau möchte nach der emotional schweren Trennung von ihrem Baby
nach 16 Jahren den Kontakt wieder aufnehmen. Natürlich wiegt das
Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung schwer. Aber das
Recht auf Leben wiegt es nicht auf. Wenn Babyklappe und anonyme
Geburt Kindstötungen verhindern, tut Ministerin Schröder gut daran,
beide Alternativen zu erhalten.
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