Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Höchstes Gericht stützt US-Gesundheitsreform Doktor Obamas Verschreibungen THOMAS J. SPANG, WASHINGTON

Die Verfassungsrichter haben der
Gesundheitsreform Präsident Barack Obamas eine überraschend günstige
Diagnose gestellt. Sie erklärten wesentliche Teile des 2.700 Seiten
starken Gesetzespakets für konform mit der Verfassung. Allen voran
das sogenannte „individuelle Mandat“, das alle Amerikaner ab 2014
dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Doktor
Obamas Verschreibungen zur Genesung des amerikanischen
Gesundheitswesens erhielten durch den Richterspruch damit ihre
offizielle Zulassung. Politisch lässt sich die knappe
5:4-Entscheidung des im Kern konservativen Gerichts nur als Triumph
für den Amtsinhaber werten. Die Richter geben Obama einen kräftigen
Vitaminstoß für den Wahlkampf im Herbst. Gegen den Rat vieler seiner
Verbündeter und der Besserwisser in den Medien hatte der Amtsinhaber
mutig sein politisches Kapital für die Jahrhundertreform eingesetzt,
um einen moralischen Skandal im reichsten Land der Welt zu beenden.
So stolz, wie Obama darauf sein durfte, als erster von sieben
Präsidenten, die es vor ihm versucht hatten, eine allgemeine
Krankenversicherung durch den Kongress zu bekommen, so sehr muss er
sich durch das Urteil des Supreme Courts nun bestätigt fühlen. Er hat
damit seinen Platz im Geschichtsbuch sicher. Der andere große
Gewinner ist das Verfassungsgericht, das unter seinem Vorsitzenden
Richter John Roberts zunehmend in den Ruf geraten war, entlang
ideologischer Positionen zu entscheiden. Dass nun ausgerechnet
Roberts sich auf die Seite der vier moderaten Richter schlug und die
Gesundheitsreform nach den Buchstaben der Verfassung entschied,
spricht für die Integrität des Vorsitzenden. Er bewahrt den Supreme
Court damit vor weiterem Ansehensverlust.

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