Preiskartelle sind eine Plage für die
Kundschaft. Tun sich Konkurrenten heimlich zusammen, um gemeinsam
höhere Preise durchzusetzen, dient dies der Profitmaximierung. Solche
Absprachen widersprechen unserer Marktordnung und gehören bestraft.
In diesem Fall sollten die Biertrinker abkassiert werden – die
Wettbewerbshüter behaupten, das Kartell sei „zweifelsfrei
nachgewiesen“ worden. Trotzdem gibt es Zweifel an der Beweisführung
der Kartellwächter. Die Bonner Behörde stützt sich zunächst auf die
Aussagen von Kronzeugen. Das Vorgehen hat Methode, und es hat sich
bewährt. Seit einigen Jahren werden dank der Kronzeugenregelung immer
neue Kartelle aufgedeckt. Die Behördenmitarbeiter wissen: Früher oder
später bricht irgendeiner das Schweigen. Das Vorgehen hat das Risiko
von Absprachen erhöht, und so hat es disziplinierende Wirkung.
Nebenbei füllt es das Staatssäckel mit Millionenbeträgen – sehr
schön! Die Beteuerungen des Lübbecker Brauereichefs Christoph Barre
allerdings, er und andere Mittelständler hätten sich nicht an
Absprachen beteiligt und hätten auch keine Informationen
entgegengenommen, klingen in ihrer Entschiedenheit glaubwürdig. Dem
guten Ruf des Kartellamts würde es gewiss schaden, wenn der Eindruck
aufkäme, kleine Firmen würden zur Zahlung von Bußgeldern genötigt,
selbst wenn es Zweifel an ihrer Mittäterschaft gäbe.
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