Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Kein Fraktionszwang bei Präimplantationsdiagnostik Angemessen PETER JANSEN

Es ist in hohem Maße sinnvoll und angemessen,
wenn die Bundestagsparteien es der Gewissensentscheidung ihrer
Abgeordneten überlassen, wie sie sich zur Präimplantationsdiagnostik
(PID) stellen. Ebenso wie seinerzeit die Diskussion um die Abtreibung
oder die Forschung an embryonalen Stammzellen eignet sich dieses
sensible Themen, bei dem es um Grundfragen des menschlichen Lebens
geht, nicht für lautstarke Streitereien im Parlament Die Abgeordneten
müssen für sich klären, welches Gut ihnen wichtiger ist. Embryonen,
bei denen durch PID ein Gendefekt festgestellt wird, sterben ab. Auf
der anderen Seite steht das Risiko, dass schwerst geschädigte Kinder
zur Welt kommen mit unabsehbaren Belastungen für sie selbst und ihre
Familien. Die geltende Regelung der Abtreibungsfrage legt nahe, auch
die PID in einem eng begrenzten Rahmen zuzulassen. Schließlich ist
die Abtreibung über den dritten Monat hinaus straffrei, wenn schwere
Schädigungen des Kindes drohen. In diesen Fällen geht es um bereits
lebensfähige Föten, während die PID wenige Tage nach der Befruchtung
der Eizelle an einem Zellhaufen von vier oder acht Zellen vorgenommen
wird. In der Abwägung geht es darum, ob der Schutz dieser Blastozyten
wichtiger ist als die Vermeidung von schwerem Leid.

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