Dass Kinder sich in Zukunft direkt bei den
Vereinten Nationen beschweren können, ist zunächst ein längst
überfälliger Schritt, um ihre Rechte weltweit zu stärken. Denn die
UN-Kinderrechtskonvention von 1989 ist bisher die einzige der neun
UN-Menschenrechtskonventionen, deren Rechte nicht individuell
eingeklagt werden können. Vorerst bedeutet das Zusatzprotokoll aber
nur, dass der Umsetzung der Rechte mehr Nachdruck verliehen wird. Es
wird wohl erst langfristig Erfolge bringen können. Kinderrechte sind
zwar weltweit sehr akzeptiert, aber werden in der Realität schnell
übersehen. Der neue UNICEF-Report zeigt es: In Metropolen von
Entwicklungs- und Schwellenländern existiert jedes dritte Kind für
Behörden gar nicht, da es nicht registriert ist. Die Zahlen derer,
die unter Zwangsarbeit, Genitalverstümmelung leiden oder keinen
Zugang zu Bildung haben, schockieren. Bevor nun der UN-Klageweg
beschritten werden kann, müssen alle nationalen Rechtsmittel
ausgeschöpft sein: Das wäre für das einzelne Kind ein mühsamer und
langwieriger Weg – und ohne Unterstützung, etwa von Juristen, Eltern
oder Organisationen, nicht zu schaffen. Auf der anderen Seite müssen
auch die Druckmittel der UN ausreichen, um ein Land bei
Gleichgültigkeit gegenüber Kinderrechten unter Zugzwang zu setzen.
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