Wird die Solidarität beim Länderfinanzausgleich
überstrapaziert? Verwandelt der Umverteilungsmechanismus den
Tüchtigen zum Trottel, während der Faule dessen Früchte erntet? Wer
weit über seine Verhältnisse lebt, empfängt dafür noch einen
beträchtlichen Lohn, heißt es derzeit in den Staatskanzleien von
München und Wiesbaden – also in den beiden Ländern, die eine
Verfassungsklage gegen die vermeintliche Fehlsteuerung unter den 16
Akteuren bemühen. Müssen die verlodderten Kinder der bundesdeutschen
Großfamilie aus ihren Komfortzonen ausbrechen, um den rechten Umgang
mit Geld zu lernen? Mal langsam. Deutschlands Föderalismus unterliegt
bei weitem nicht den Gesetzen des ökonomischen Wettbewerbs. Unser
Bundesstaat richtet sich nicht nach Bilanzzahlen und erst recht nicht
nach bayerischem Mir-san-mir-Geheul–, sondern nach dem Prinzip der
gleichwertigen Lebensverhältnisse. Angesichts strukturschwacher
Regionen und den Altlasten des deutschen Einheitsprozesses ist und
bleibt es fair, den Modus aufrecht zu erhalten. In ostdeutschen
Ländern wandern nach wie vor junge Menschen ab; in
Nordrhein-Westfalen ist zu erleben, wie der industrielle Wandel immer
wieder Hiobsbotschaften auf dem Arbeitsmarkt zu Tage fördert, während
politische Entscheidungsträger nur bedingt imstande sind einzulenken.
Als die Schlote im Ruhrgebiet noch rauchten, zählte auch NRW noch zu
den zahlenden Geberländern der Bundesrepublik. Die Verfassungsklage
von Bayern und Hessen wird voraussichtlich kaum Aussicht auf Erfolg
haben und ob der nahenden Landtagswahlen eher von populistischer
Natur sein. Was nicht heißt, dass auch die Debatte im Keim ersticken
sollte. Durch eine Reform des Länderfinanzausgleichs böte sich
Kandidaten wie Berlin die Chance, ihre mauen Einnahmen zu überdenken.
Auch das wäre fair.
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