Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Mehr Rechte für Ehepartner in medizinischen Notfällen Richtiger Schritt mit kleinem Makel Martin Fröhlich

Es klingt wie eine juristische Formalie:
Ehepartner sollen mehr Entscheidungsrecht über medizinische
Behandlungen des jeweils anderen bekommen. Doch es geht dabei um
nicht weniger als Leben und Tod. In medizinischen Notfällen spielt
Zeit oft die entscheidende Rolle. Bislang war es so, dass Ehegatten
in solchen Fällen dennoch einer gerichtlichen Vollmacht bedurften.
Ganz abgesehen vom Faktor Zeit steht einer Frau oder einem Mann, die
um das Leben des langjährigen Partners bangen, der Sinn nicht gerade
nach rechtlichen Spitzfindigkeiten. Damit soll jetzt Schluss ein. Im
Prinzip würde die Regelung jener bei minderjährigen Kindern
angeglichen, wo automatisch die Eltern entscheiden müssen und dürfen.
Es gibt allerdings wie so oft einen Haken an der Sache. Das
automatische Recht des Ehepartners gilt, solange nichts anderes
schriftlich festgelegt ist. Das heißt: Wer dem Ehepartner – aus
welchem Grund auch immer – nicht mehr vertraut, muss die Regelung
aufheben lassen. Angesichts des Normalfalls dürfte das aber das
kleinere Übel darstellen.

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