Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Mietpreisbremse Gesetz mit Augenmaß CARSTEN HEIL

Die Mietpreisbremse ist beschlossen und muss nur
noch von den Ländern umgesetzt werden – ein Gesetz mit Augenmaß. Die
Länder können ermessen, wo eine Mietpreisbremse erforderlich ist und
wo nicht. In Schleswig-Holstein sieht der Wohnungsmarkt völlig anders
aus als im benachbarten Hamburg. Auch bremst das Gesetz Investitionen
in den Wohnungsmarkt nicht. Neubauten und neu sanierte Wohnungen sind
von dem Deckel ausgenommen. In beiden Fällen gilt die Grenze für
Mieterhöhungen – maximal zehn Prozent über dem Mietzins
vergleichbarer Wohnungen in ähnlicher Lage – ausdrücklich nicht. Und
außerdem ist die Bremse keine Vollbremsung, sondern moderat. Ein
Anstieg um zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten ist
akzeptabel. Einzige Unsicherheit ist die Vergleichbarkeit. Wer gibt
dem Vermieter Rechtssicherheit bei einer Erhöhung? Das aber ist ein
zahlbarer Preis für die Beruhigung eines Marktes, der mancherorts aus
den Fugen geraten ist.

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