Bis zu seiner Ernennung zum Bundesjustizminister
war Heiko Maas als Rechtspolitiker mit keinem einzigen Satz
aufgefallen. Das soll jetzt anders werden. Der Sozialdemokrat will
das Strafrecht 59 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus von
Nazi-Ideologie befreien. In der Tat zielte die Strafrechtsreform von
1941 nach Einschätzung von Rechtsexperten darauf ab, spezielle
ideologische Konstruktionen von NS-Juristen im Gesetz zu verankern.
Diese Juristen wollten, dass nicht das objektive Tatgeschehen als
solches für eine Bestrafung ausschlaggebend sei, sondern die jeweils
dahinterstehende „verbrecherische Gesinnung“. Damit verbunden war
auch die Vorstellung, dass es bestimmte „Verbrechertypen“ ge-be, die
aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur „gemeingefährlich“ seien. So
notwendig die Initiative ist, so sehr überrascht sie doch. Wäre es
nicht angebracht gewesen, vor der Wahl die Debatte zu beginnen? Jetzt
werden nicht wenige Bürger befürchten, dass es nicht nur zu einer
neuen Definition kommen wird, sondern auch zu Veränderungen beim
Strafmaß. Das aber sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft breit
diskutiert werden. Schließlich fühlen viele eine Diskrepanz zwischen
Schuld und Sühne.
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