Der Gedanke ist zunächst nicht abwegig: Warum
sollte man nicht Orte wie die Dresdner Frauenkirche für
Demonstrationen sperren? Die rechtsextremen Anmelder verfolgten stets
nur ein Ziel: vor den symbolträchtigen Kulissen zu provozieren.
Sachsens CDU-FDP-geführte Landesregierung wählte mit dem
Versammlungsgesetz diesen Weg, um zu verhindern, dass die hässlichen
Bilder von Aufmärschen Rechtsextremer um die Welt gehen. Doch große
Teile der Landtagsopposition aus Linken, SPD und Grünen hielten das
Vorhaben nicht nur aus formalen Gründen für unrechtmäßig, weil es im
Blitzverfahren durch das Parlament gewinkt wurde. Auch das
Verwaltungsgericht erlaubte trotz des neuen Gesetzes den Aufmarsch
der Braunen mit der schlüssigen Begründung, dass das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit Vorrang habe. Deshalb riefen etliche Abgeordnete
den sächsischen Verfassungsgerichtshof an, der ihnen gestern Recht
gab. Nur vordergründig ist dies ein Grund zum Jubeln für die
Opposition. Denn das Problem bleibt bestehen. Für den Rechtsstaat und
Demokraten ist der unbequemere Weg letztlich der bessere: die
Auseinandersetzung mit dem braunen Gedankengut führen und nach
Argumenten und Fakten suchen, um bestimmte rechtsradikale Gruppen und
Parteien zu verbieten.
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