Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Neuregelung der Beschneidung Verantwortung DIRK MÜLLER

Einfache Antworten gibt es nur an Stammtischen.
Wenn eine Abwägung zwischen zwei wichtigen Rechtsgütern gefordert
ist, etwa zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem
der freien Religionsausübung, sieht die Sache komplizierter aus. Der
Gesetzgeber war seit dem Verbot der rituellen Beschneidung von Jungen
durch ein Kölner Gericht gefordert, diese Abwägung in einer
Neuregelung hinzubekommen. Dies scheint nach Vorlage der Eckpunkte
durch das Justizministerium weitgehend gelungen. Die Straffreiheit
dieses zentralen Elements jüdischer und muslimischer Identität in
Deutschland weiter zu gewährleisten steht Deutschland gut an.
Gleichzeitig Schmerzfreiheit und regelrechte Durchführung
vorzuschreiben war zwingend. Die Entscheidung der elterlichen Sorge
anheimzustellen und sie vom Vorhandensein religiöser Beweggründe zu
lösen war klug, erspart sich der Staat doch die religiöse
Gewissensprüfung der Betroffenen. Die Abgeordneten des Bundestages
sollten über die Vorschläge frei von Fraktionszwängen allein nach
ihrem Gewissen entscheiden können. Dies verschaffte dem
verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema zusätzlich Gewicht und
beendete die unerträgliche Rechtsunsicherheit bei einem großen Teil
unserer Mitbürger.

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