Am 1. Juli 2008 trat in NRW ein Rauchverbot im
Gastgewerbe in Kraft. Schon ein Jahr später hatte es die Raucherlobby
geschleift. Es wurde revidiert. Seit 2009 gelten zahlreiche
Ausnahmebestimmungen, auf deren Grundlage die Gastronomie das Gesetz
systematisch durchlöchert. Verstöße gegen die Vorschriften sind an
der Tagesordnung, daran wird auch das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts nicht das geringste ändern. Das Ergebnis hat
das deutsche Krebsforschungszentrum präsentiert: Von mehr als 2.000
Gaststätten in NRW waren im Februar 2011 nur 65 Prozent rauchfrei.
Reine Schankwirtschaften ohne Speisekarte sogar zu nur zu 15 Prozent.
Fraglos setzen sich Gäste und Beschäftigte dort schweren
gesundheitlichen Risiken aus, die mit der Umgebung von Fukushima
mithalten können. Zumindest die Gäste tun das aber freiwillig.
Niemand muss sich in einer verräucherten Kneipe die Kleidung
vollstinken und seiner Lunge krebserregende Stoffe zuführen lassen.
Wer heute noch behauptet, von den Gefahren des Rauchens nichts gehört
zu haben, dem ist ohnehin nicht zu helfen.
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