Väter wollen es ebenso wie Mütter: Windeln
wechseln, das Butterbrot schmieren, die Hausaufgaben kontrollieren.
Das neue Sorgerechturteil stärkt aber nicht nur die Rechte der Väter,
es stärkt auch ihre Pflichten. Es ist ein Schritt zu mehr
Gleichberechtigung, ein Schritt im Sinne der Männer und der Frauen
gleichermaßen. Ein gemeinsames Sorgerecht ist der beste aller Fälle –
auch ohne Ehering. Mittlerweile wird fast jedes dritte Kind unehelich
geboren, in den neuen Bundesländern ist es sogar fast jedes zweite.
Umso wichtiger ist es, dass der Vater auf eine Rechtsstufe mit der
Mutter gestellt wird. Natürlich heißt das im Umkehrschluss nicht,
dass das gemeinsame Sorgerecht auch immer das Beste für das Kind ist.
Streitende Eltern sind das keinesfalls. Doch warum sollte im
Rosenkrieg die Mutter das höhere Recht genießen, im Zweifel die
bessere Erziehungsperson sein? Die Rolle der Mutter ist in
Deutschland ideologisch überfrachtet. Das Bild der Heiligen, die
erzieht, kocht, putzt und nebenbei – natürlich – arbeiten geht, ist
brandaktuell und veraltet zugleich. Denn Frauen werden nicht in diese
Rolle geboren, sie werden gesellschaftlich in diese gedrängt. Doch
Frauen sollten keine wichtigere Rolle in der Kindererziehung spielen
als Männer. Dass der Vater in seiner Pflicht ernst genommen wird, ist
richtig. Er darf endlich Verantwortung tragen – solange die Mutter
nicht binnen sechs Wochen nach der Geburt triftige Einwände erhebt.
Jetzt muss der Vater zumindest noch die Mitsorge beantragen. Ziel
dieser Eilgesetzgebung muss es aber sein, das Antragsverfahren
komplett zu kippen und grundsätzlich beiden Elternteilen das
Sorgerecht zuzuschreiben.
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