Horst Seehofer befindet sich im Wahlkampfmodus.
Und da wird beim Seehofer-Horst schon mal noch ein wenig mehr geholzt
als üblich. Mancher mag das als typisch bayerische Wahlkampfrhetorik
eines CSU-Fürsten abtun, der um seine Mehrheit bangt, andere mögen
sich gar erfreuen am forschen Prachtkerl aus dem Süden unseres
Landes. Doch wer als bayerischer Ministerpräsident fordert: „Die
müssen raus aus Bayern“ und damit Journalisten meint, die in der
Verwandten-Affäre des Landtags hartnäckig weiterrecherchieren, der
scheint ein gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit zu haben. Daher
empfehlen wir Horst Seehofer die erneute Lektüre von Artikel 5
unseres Grundgesetzes, Absatz 1. Dort ist zu lesen: „Jeder hat das
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt.“ Übrigens, Herr Seehofer, das Grundgesetz
gilt auch in Wahlkampfzeiten.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Weitere Informationen unter:
http://