Damit hatten die meisten Beobachter nicht
gerechnet: Die damalige Fluggesellschaft Continental Airlines und
einer ihrer Mitarbeiter tragen strafrechtlich keine Verantwortung für
eines der schwersten Unglücke der zivilen Luftfahrt, den Absturz des
Überschallflugzeugs Concorde im Juli 2000. Dieses Urteil eines
Berufungsgerichts in Versailles hat der Welt zwölf Jahre nach der
Katastrophe noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie schwierig die
Beweisführung bei solch komplizierten Unfallabläufen ist. Die Richter
bejahten allerdings, dass ein technischer Defekt der vor der Concorde
gestarteten Continental-Maschine den Absturz des Superfliegers
ausgelöst hatte, bei dem 113 Menschen starben. Die Concorde war beim
Start über ein Metallteil gerast, das das zuvor gestartete Flugzeug
auf der Startbahn verloren hatte. Dieses wurde hochgeschleudert, ein
Tank der Concorde zerbarst. Das ausgelaufene Kerosin entzündete sich.
Diese Kausalkette wird durch das Urteil ebenso wenig infrage gestellt
wie die Auszahlung der Entschädigung an die Absturzopfer. Dabei
sollte es auch bleiben. Alles andere hilft niemandem.
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