Vorab sei gesagt: Niemand stellt den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich in Frage. Er soll
Unabhängigkeit und Anspruch bieten – wenngleich viele sagen, dass der
Anspruch in den letzten Jahren zugunsten eines oft seichten Programms
weichen musste. Trotzdem ist Kritik an der neuen Rundfunkgebühr, die
am 1. Januar eingeführt wurde, erlaubt. Die verharmlosend als
Rundfunkbeitrag bezeichnete Gebühr bringt für die meisten Privatleute
zwar keine großen Änderungen, sorgt bei Unternehmen und Kommunen
jedoch für erhebliche Mehrkosten – und riesigen Verwaltungsaufwand.
Kritiker führen aber auch rechtliche Bedenken ins Feld. Der
Verfassungsjurist Degenhart etwa bescheinigt dem Rundfunkbeitrag in
einem Gutachten, dass er verfassungswidrig sei. Er moniert besonders,
dass der Beitrag eine Steuer sei, die in ungleicher Weise erhoben
werde. Ein Blick auf die Kommunen bestätigt das: Städte, die
bürgernah und dezentral aufgestellt sind, zahlen mehr, weil sie viele
Gebäude haben. Das muss dringend überarbeitet werden. Gut, dass die
ARD endlich Gesprächsbereitschaft signalisiert.
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