Die vordergründige Frage lautet: Muss man ein
Einser-Abitur und viele Jahre des Lernens hinter sich haben, also
Arzt sein, um Unfallopfern oder Notfallpatienten mit dem Ziel ihrer
Rettung nachhaltig ans Leder gehen zu dürfen? Aus Laiensicht schwer
zu beantworten. Wahrscheinlich gilt hier, wie auch für Chirurgen:
Übung macht den Meister. Es ist allerdings zu einfach, der
Bundesärztekammer wegen ihrer skeptischen Haltung schlichten
Standesdünkel vorzuwerfen. Sie ist zwar als Standesorganisation der
Ärzte geradezu verpflichtet, ihn zu hegen. Das schließt aber nicht
aus, dass sie mit ihren Bedenken durchaus richtig liegen kann. Es
gibt Gründe, die Haltung der Kammer zu teilen. Denn, so kann man ja
in der Tat fragen, was ist, wenn sich Kämmerer klammer
Gebietskörperschaften – und welche ist nicht klamm? – überlegen, dass
es ausreicht, einen Rettungswagen mit einem Notfallsanitäter plus
einem ehrenamtlichen Rettungssanitäter am Steuer an die
Unfall-/Notfallstelle zu schicken und die teuren Notärzte
einzusparen? Wenn doch die Sanitäter neuer Art das gesamte
Rettungsinstrumentarium anwenden dürfen? Dann gilt es nur noch, das
Rettungsdienstgesetz zu ändern. Im Gesundheitswesen ist Misstrauen
gegenüber allen Möglichkeiten, die Versorgung einzuschränken, immer
angebracht.
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