Die Forderung, dass Verbrecher hart bestraft
werden müssen, ist oft zu hören. Sie geht uns allen schnell und
leicht über die Lippen. Vor allem dann, wenn besondere Brutalität im
Spiel war, Menschen missbraucht, schwer verletzt oder sogar ermordet
wurden, ertönt der Ruf nach Wegsperren – am liebsten für immer. Doch
ganz so einfach, wie es am Stammtisch formuliert wird, dürfen wir uns
das nicht machen. Eine Gesellschaft, die dem Rechtsstaatsprinzip und
der Menschenwürde verpflichtet ist, muss Verurteilten die Chance
einräumen, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Sie muss dafür
sorgen, dass Straftätern die Möglichkeit zur Resozialisierung gegeben
wird. Dabei darf allerdings nicht das Sicherheitsinteresse der
Allgemeinheit gefährdet werden. Eine zweite Chance nach 15 Jahren
Haft erhalten nun auch eine Frau und zwei Männer aus Paderborn, die
1997 den sogenannten Teppichmord begangen haben. Empörung darüber ist
nicht angebracht. Denn Bewährung ist unter bestimmten Voraussetzungen
auch für Täter vorgesehen, die zu „lebenslänglich“ verurteilt wurden.
Das sieht das Strafgesetzbuch ausdrücklich vor. In Panik muss deshalb
niemand verfallen. Vor der Entscheidung haben Richter und Gutachter
geprüft, ob sie die Freilassung verantworten können. Das Restrisiko
muss eine humane Gesellschaft tragen.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Weitere Informationen unter:
http://