Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar U-3-Betreuung Notfalls strecken BERNHARD HÄNEL

Ab Sommer 2013 hat jedes Kind unter drei Jahren
einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte. Doch
es müsste ein Wunder geschehen, damit bis zum 1. August die
Voraussetzungen erfüllt sind. Noch fehlen mehr als 200.000 Plätze.
Der Mangel mag geringer sein, wie Ministerin Ute Schäfer für NRW
reklamiert. Beide Seiten haben recht und unrecht zugleich. Seit der
Datenerhebung mögen neue Plätze entstanden sein – ob allerdings an
der richtigen Stelle, ist unklar. So ist das halt mit Statistiken und
Plänen. Müttern und Vätern kann dieser Streit letztlich egal sein,
sie interessieren Fakten. Spätestens ab August muss ihnen bei Bedarf
ein Betreuungsplatz für ihr Kind zur Verfügung gestellt werden – in
zumutbarer Entfernung. Den schwarzen Peter haben die Kommunen. Sie
sind die Ansprechpartner für ein Angebot, das sie nicht bestellt
haben, aber umsetzen müssen. Die gute und richtige Idee kam aus
Berlin; Bundestag und Bundesrat wollten es so und nicht anders. Dass
das Geld nicht reichen würde, war absehbar. So sie die Garantie nicht
einlösen können, werden Städte und Gemeinden in Regress genommen für
Versäumnisse, die sie selbst nicht verschuldet haben. Statt auf
Notlösungen zu setzen, ist es besser, die Zeit bis zur Garantie zu
strecken, wie der Städtetag vorschlägt.

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