Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil zur Auto-Garantie Ein Hoch auf das BGB WOLFGANG MULKE, BERLIN

Wieder einmal mussten die höchsten Richter des
Landes über ein Verbraucherrecht entscheiden, das ehrbare Kaufleute
alter Prägung gar nicht erst verletzt hätten. Bei erkauften Garantien
für das gebrauchte Auto ist es fortan egal, ob die Wartung in einer
Vertragswerkstatt vorgenommen wurde oder bei freien Mechanikern.
Solange es keinen Zusammenhang zwischen dem zum Garantiefall
führenden Schaden und der vermeintlich nicht so fachkundigen
Inspektion gibt, muss der Schaden ersetzt werden. Das ist eigentlich
eine Selbstverständlichkeit, die keines Richterspruchs bedarf. Doch
die Geschäftswelt ist härter und komplizierter geworden. Manche
Geschäftsbedingungen sind so umfangreich, dass man Tage mit dem Lesen
und Verstehen zubringen könnte. Das schafft kaum ein Verbraucher.
Immer wieder schaffen es einzelne Kunden oder
Verbraucherorganisationen jedoch, miese Vertragsklauseln auf dem
Rechtsweg zu kippen, wie auch in diesem Fall. Das gelingt vor allem,
weil es seit über 100 Jahren das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt,
in dem das geschäftliche Miteinander geregelt ist. Mitunter sind die
im BGB verwendeten Begriffe schwammig formuliert. Doch gerade die
inhaltliche Offenheit lässt das BGB zeitlos wirksam werden, selbst in
einer Phase schwindender wirtschaftlicher Moral.

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