Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil zur Kirchensteuer Das macht nachdenklich BERNHARD HÄNEL

Kann ein Gläubiger Mitglied der katholischen
Kirche sein und sich gleichzeitig von der Zahlung der Kirchensteuer
verabschieden? Schon die Frage wirkt absurd. Doch sie wurde gestellt
und von weltlichen Richtern zu Gunsten der Kirche entschieden. Nach
Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist ein auf die Zahlung der
Kirchensteuer beschränkter Austritt nicht möglich. Das erscheint
logisch, schließlich hat ein Austritt aus einem Fußballverein
dieselbe Wirkung. Der Ausgetretene zahlt keine Vereinsgebühren mehr,
darf aber auch nicht mehr an offiziellen Turnieren teilnehmen. Ihm
bleibt – immerhin – noch die Wilde Liga. Ganz umsonst ist es aber
selbst dort nicht. Ebenso logisch stellen sich ganz andere Fragen.
Was bewegt einen katholischen Kirchenrechtler zum Steuerrebellentum?
Dahinter verbirgt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit der
Institution Kirche. Die stellt sich Katholiken deutlicher als
Protestanten, haben dort zumindest „Laien“ ein Entscheidungsrecht in
den Synoden. Auffällig ist, dass Kirche in Ländern am glaubwürdigsten
wirkt, wo sie arm ist. Das macht nachdenklich.

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