Auf dem jüngsten Parteitag der CDU war eine
Mehrheit der Delegierten gegen die steuerliche Gleichstellung von
Lebenspartnerschaft und Ehe. Diese letzte Bastion der Konservativen
hat das Verfassungsgericht zum Einsturz gebracht. Das Urteil aus
Karlsruhe führt Ehe und Lebenspartnerschaft zu Recht auf einen
gemeinsamen Kern zurück: Zwei Menschen wollen dauerhaft Verantwortung
füreinander übernehmen. Dabei spielt ihre sexuelle Orientierung oder
die Frage, ob sie Kinder haben wollen, keine Rolle. Für eine
unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht existiert daher kein
Grund. Die Politik darf also schwule und lesbische Paare nicht
diskriminieren. Alles andere wäre ein Verfassungsbruch. Es ist nun an
CDU und CSU, zu zeigen, dass sie das verstanden haben. Noch vor der
Bundestagswahl sollten sie ein entsprechendes Gesetz auf den Weg
bringen. Dass bei uns die Mehrheit der Bevölkerung die Karlsruher
Sicht der Dinge teilt, ist beruhigend. Straßenschlachten um die
Homo-Ehe wie in Frankreich sind hierzulande nicht zu befürchten. In
einem Punkt kann sich die Union durch Karlsruhe sogar bestätigt
sehen: Mit der Entscheidung haben die Richter auch das
Ehegattensplitting gestärkt, das Rot und Grün abschaffen oder
abschmelzen wollen.
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