Nun also auf ein Zweites. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt nach 2003 erneut
über ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Das erste
Verbotsverfahren war am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der
NPD gescheitert. Ein solches Desaster sollte sich nicht noch einmal
wiederholen, der politische Schaden wäre immens. Die Reaktionen aus
den Bundesländern setzen unterschiedliche Akzente. Während
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier von einem guten
Tag für die wehrhafte Demokratie in Deutschland spricht, sieht sein
NRW-Kollege Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen bei einem Verbot die
Möglichkeit, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Es ist das einzige
Argument, das wirklich zieht. Eine Klage bedeutet noch keine
Wehrhaftigkeit. Wehrhaft sein müssen wir alle. So wie jüngst in
Salzkotten, als 200 AfD-Demonstranten 1.500 Andersdenkende die Stirn
boten. Nur die Staatsbürger können ihre Demokratie schützen. Tun wir
es.
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